Hall Of Fame

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IBDF-Deutschland
Hall of Fame International

Die von der IBDF e.V. begründete Hall of Fame der IBDF e.V. schafft ein bleibendes Forum für Persönlichkeiten, die durch Leistung, Fairplay und Miteinander Vorbild geworden sind: Sportlerinnen und Sportler unseres Landes, Trainer, Funktionsträger, Betreuer oder Mäzene, die ihren Erfolgswillen mit den Prinzipien des Sports in Einklang gebracht haben. In der "Hall of Fame" sollen all diejenigen Sportler und Funktionäre aufgenommen werden, die große Taten und Leistungen Vollbracht haben und dadurch die IBDF e.V. nach vorne gebracht ha-ben. Ohne diese Persönlichkeiten würde es die IBDF e.V. in dieser Form nicht geben. Wir wollen, dass die Daten der IBDF e.V. Pioniere von einst und heute nicht in Vergessenheit geraten. Im Zusammenleben von Menschen ist das Behalten die wesentliche Kraft; sie formt ein Gedächtnis: ein Gedächtnis, das für alle gelten soll. Das Gedächtnis aller ist die große Erzählung der Gemeinschaft; seit der griechischen Antike ist sie die Geschichts-schreibung eines Landes – die Historie. Mit den Einzelschicksalen hat sie wenig zu tun „Fame“ kommt vom latei-nischen fama; diese Wortgeschichte ist im englischen fame immer noch lebendig. Fama ist ein eigenartiges Wort, ein ambivalenter Begriff: Sie bedeutet guter Ruf, sie kündigt von Ruhm; sie versichert Berühmtheit, aber auch öffentliche Meinung. Eine fama kann gut sein und zu Ansehen, Ruhm und Reputation führen. Dies ist na-türlich gemeint, wenn man einen großen Athleten oder eine große Athletin in die Hall of Fame aufnimmt.

Leitgedanke

Die Hall of Fame der IBDF e.V ist ein Forum der Erinnerung an Menschen, die durch ihren Erfolg im Wettkampf und durch ihren Einsatz für die Ideen des Sports Geschichte geschrieben haben. Der IBDF e.V. als Initiator ist bewusst, dass diese Einrichtung aufgrund der besonderen Geschichte Deutsch-lands und der Welt eine ganz besondere Herausforderung ist. Mit der Hall of Fame der IBDF e.V. ist ein Erinne-rungsprozess in Gang gekommen, der einzigartig in Deutschland und der Welt ist und auch nicht verschweigen soll. „Der Sport ist in ganz besonderer Weise geeignet, über das kollektive Gedächtnis historisches Bewusstsein zu bilden“, hatten verschiedene Historiker gesagt. Dieser Verantwortung stellt sich die IBDF e.V.: Damit die Ge-schichte des deutschen.- und der Welt des Sports und seiner großen Persönlichkeiten im Gedächtnis nicht nur unseres Landes sondern Welt weit bewahrt bleibt, und damit wir aus den Diskussionen über die Vergangenheit für die Zukunft des Breiten.- u. Spitzensports lernen. Die Hall of Fame der IBDF e.V. als Brücke zwischen dem Land, seinen herausragenden Sportlern und dem Ge-dächtnis seiner Bürger. „Ein Gedächtnis, das die kleinen Geschichten unseres privaten Lebens durch die Vermitt-lung der Sportgeschichten mit der großen Geschichte zu einem festen Knoten zusammenbindet.“ Sportliche Vorbilder und die Erinnerung an ihre großen Erfolge sind Motivation für die nachfolgenden Generatio-nen, sich dem Breiten.- u. Leistungssport zu verschreiben. Deswegen fördert die IBDF e.V. den Dialog über die Vergangenheit. Doch die Auseinandersetzung mit ihnen stellt sicher, dass die IBDF e.V. -Botschaft – „Leistung. Fairplay. Miteinander.“ – im Sport ihre Gültigkeit behält.

Die Galerie der Hall of Fame der IBDF .eV.

Ins Leben gerufen wurde die Hall of Fame der IBDF e.V. im Januar 1999 anlässlich der Verleihung der Jahres-abschluss Sportpyramide mit der Berufung aller bis dahin für ihr Lebenswerk ausgezeichneten Preisträger sowie der verstorbenen. Bei der Gründungsfeier im Februar 2000 wurden posthum 7 Persönlichkeiten der IBDF e.V. aufgenommen. Derzeit gehören der Hall of Fame des deutschen Sports 29 herausragende Persönlichkeiten an. Das Vorschlagsrecht für Aufnahmen liegt bei der IBDF e.V.. Die Berufung kann auch posthum erfolgen. Die Wahl trifft eine Jury.

Vorschlagsrecht und Jury

Das Vorschlagsrecht für Aufnahmen liegt bei der IBDF e.V., dem Kooperationsverbände, dem Stilrichtungen und dem Vereinen sowie dem Kampfsportschulen. Die Berufung kann auch posthum erfolgen. Die Wahl trifft eine Jury. Sie setzt sich zusammen aus den lebenden Mitgliedern der Hall of Fame der IBDF e.V. sowie aus den Prä-sidenten von Vizepräsident, Bundesinternetbeauftragter, und usw. der IBDF e.V., den Mitgliedern sowie Per-sönlichkeiten weiterer Institutionen des Sports: Die Auszeichnung bedeutet zugleich die Aufnahme in die Hall of Fame der IBDF e.V..

Aufnahmebedingungen für die Hall of Fame Deutschland:

Offizielle: Auf Antrag mit Darlegung der Verdienste. Einen Antrag auf Aufnahme können stellen: Das Präsidium, dem Kooperationsverbände, Stilrichtungen und dem Vereinen sowie dem Kampfsportschulen.

Der Ablauf der Wahl für die IBDFe.V. Hall of Fame erfolgt in drei Schritten:

1) Mitglieder können jährlich vom 17.11 bis 30.11. Nominierungsvorschläge über das Internet einreichen.

2) Die Liste der vorgeschlagenen Personen wird vom Präsidium der IBDF e. V. hinsichtlich der Hall of Fame-Kriterien intensiv überprüft. Mit Mehrheitsbeschluss werden maximal zehn Nominierungen per geheime Wahl ausgewählt (bei Patt entscheidet der/die Präsident/in).

3. ) Der Vorstand ist grundsätzlich an das Votum der Mitglieder gebunden. Er kann nur bei Vorliegen einer der fol-genden Gründe per Mehrheitsentscheid davon abweichen und das Ranking verändern:

a) Ein gewählter Kandidat muss vorgezogen werden, wenn er schon mindestens zweimal aufgestellt war, von den Mitgliedern noch nicht gewählt wurde aber nach Ansicht der Mehrheit des Vorstands bei der kommenden Auszeichnung in die IBDF e.V. Hall of Fame aufgenommen gehört.
b) Es wurde bekannt, dass ein aufgestellter Kandidat das Wahlverfahren durch (eine Art) Wahlkampf oder durch sonstige unlautere Mittel zu beeinflussen versucht hat.
c) Um Schaden von der IBDF e.V. Hall of Fame abzuwenden. Dann erst werden die maximal zwei (durch Vorstandsbeschluss im Ausnahmefall maximal drei) Kandidaten mit den meisten Mitglieder-Stimmen benachrichtigt und im Falle ihrer Absage per Nachrückverfahren die endgülti-gen Finalisten ermittelt. Die Bekanntgabe und Aufnahme in die IBDFe.V. Hall of Fame erfolgt erst im Rahmen Budoseminar oder Gala-Abends bei der IBDF e.V..

Hall of Fame IBDF - Ordnung

§ 1 Name, Sitz

1. Die eigenständige Abteilung der IBDF e.V. führt den Namen: IBDF - Hall of Fame
2. Die IBDF ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Nummer VR Nr. 1846 Kai eingetra-gen. Weiterhin als Verein genannt.
3. Der Sitz des Vereins ist Mehlingen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck

1. Zweck des Vereins ist die Pflege der Budosportarten-Tradition mit einem Ehrenbereich. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung des Museums, sowie die personelle Traditionspflege verdien-ter Sportler.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstig werden.


§ 3 Mitgliedschaft in der Hall of Fame

1. Mitglied in der Hall of Fame können nur nominierte oder ausgezeichnete Personen werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmean-trag durch die/den gesetzliche Verter zu stellen.
3. Der Austritt aus dem Verein ist nach Einhaltung einer dreimonatige Kündigungszeit zum Ende des Geschäftsjah-res zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Inte-ressen des Vereins verstoßen, über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
6. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
7. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversamm-lung bestimmt.

§ 4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Kassenwart, Geschäftsführer/Mitgliederwart, Ausschussvorsitzenden, vier Ausschussmitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt aber im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Wiederwahl ist möglich.

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliedersammlung findet am letzten Wochenende im Dezember statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies erfordert.
2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen einzube-rufen. Die Einladung kann auch durch E-Mail erfolgen, wenn das Mitglied über einen Zugang verfügt ansonsten schriftlich.
3. Der Versammlungsleiter ist der Präsident und im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident. Sollten diese nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter aus der Mitgliederversammlung gewählt. Ebenso bestimmt die Ver-sammlung einen Protokollführer.
4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglie-der beschlussfähig.
5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gülti-gen Stimmen erforderlich.
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

§ 6 Geschäftsjahr

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 7 Vereinsvermögen

1. Mit Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeifällt das Bar- und Sachvermögen des Vereins an die IBDF-Foundation für die Nachwuchsarbeit. Dauerleihgaben werden den Besitzern zurückgegeben.

Überarbeit am 29.07.2022